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Ratgeber Verhaftung Hannover

Sie oder ein Angehöriger wurde(n) verhaftet oder sind mit drohender Inhaftierung konfrontiert? Eine Verhaftung stellt eine äußerst belastende Situation für Betroffene dar und oftmals wissen sie gar nicht, wie sich nun verhalten sollen. In dem Ratgeber Verhaftung Hannover sollen die wichtigsten Informationen rund ums Thema Verhaftung angesprochen werden. Beachten Sie, dass ein Ratgeber die Beratung eines Rechtsanwalts – wie z. B. Fachanwalt für Strafrecht Herr Michael Tusch aus Hannover– nicht ersetzen kann! Bei Verhaftungen kann Fachanwalt Herr Michael Tusch über die extra bereitgestellte Notfallhandynummer erreicht werden.

Wie sollte man sich bei einer Verhaftung verhalten?

Sobald Ermittlungsbeamte oder Staatsanwaltschaft mit einem Haftbefehl vor der Tür stehen, steht es einem zu, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Strafverteidiger Herr Tusch aus Hannover rät jedoch dazu, vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Wer zu diesem Zeitpunkt ohne einen Anwalt Aussagen macht, läuft mitunter Gefahr, sich in eine missliche Lage zu bringen. Zögern Sie daher nicht im Falle einer Verhaftung, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der Ihnen in jedem Stadium eines Strafverfahrens von Rechtswegen her zusteht.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Verhaftung?

Bevor es zur einer Verhaftung kommen kann, müssen bestimmte Vorgaben der Strafprozessordnung erfüllt sein. Konkret bedarf es des dringenden Tatverdachts, basierend auf tatsächlichen oder zumindest sehr wahrscheinlichen Anhaltspunkten. Weiterhin muss es einen konkreten Haftgrund geben (z. B. Flucht- oder Verdunkelungsgefahr) und die Verhältnismäßigkeit einer angedrohten Verhaftung berücksichtigt werden. Nicht zuletzt bedarf es rein formal des schriftlichen Haftbefehls.

Ratgeber Verhaftung Hannover – Was ist beim Haftbefehl zu beachten?

Wie im vorherigen Absatz angesprochen, ist der Haftbefehl eine nötige formale Voraussetzung für die Verhaftung. Strafverteidiger Herr Michael Tusch aus Hannover betont, sich im Falle einer Verhaftung unbedingt eine Kopie des Haftbefehls aushändigen zu lassen. Spätestens wenn dieser formale Fehler aufweist oder wichtige Inhalte fehlen, ist es an der Zeit, einen Fachanwalt im Strafrecht zu beauftragen.

Kurz zusammengefasst grundlegende Daten, die im Haftbefehl enthalten sein müssen: Der Name des Beschuldigten, die vorgeworfene Tat, sowie der Haftgrund und die Anhaltspunkte, die als Grundlage für Vorwurf und Haftbefehl dienen.

Ist bei Verhaftungen ein Besuch möglich?

Grundsätzlich ist es Angehörigen gestattet, einen in Haft befindlichen – wenn auch zeitlich und nur begrenzt – zu besuchen. Voraussetzung dafür ist die Beantragung einer Erlaubnis in Form eines sog. Sprechscheins, der vom zuständigen Staatsanwalt bzw. Richter ausgestellt wird. Welcher Staatsanwalt / Richter zuständig ist, ergibt sich aus dem Aktenzeichen des einzelnen Falls. Sollte dieses nicht bekannt sein, kann auch Rechtsanwalt Tusch danach gefragt werden.

Mit diesem Ratgeber Verhaftung Hannover sollen Hilfesuchenden kurz und knapp die wichtigesten Punkte zum Thema erläutert werden, damit im Ernstfall ruhig und sachlich reagiert werden kann. Das zusätzliche Einschalten eines Fachanwalts ist jedoch unerlässlich.

 
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Rechtsanwalt Michael Tusch
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