Wirtschaftsstrafrecht Hannover
Hinter dem Begriff Wirtschaftsstrafrecht verbirgt sich eine Sammlung der Strafvorschriften, die sich im Bereich der Wirtschaft wiederfinden. Zu beachten ist jedoch, dass keine gesetzliche Definition des Begriffs Wirtschaftsstrafrecht existiert. Vielmehr ist es eine Querschnittsmaterie aus unterschiedlichen Bereichen.
Betrug und Untreue
Zumeist stehen bei Ermittlungen im Wirtschaftsstrafrecht Hannover Punkte wie Betrug und Untreue im Fokus. Der Straftatbestand des Betrugs findet sich vorwiegend im Bereich des Einkaufs bzw. Verkaufs sowie der Abrechnung. Auf der anderen Seite müssen sich u. U. Geschäftsführer oder Vorstände mit dem Vorwurf der Untreue auseinandersetzen, sie hätten dem Unternehmen durch pflichtwidriges Verhalten Schaden zugefügt.
Zwar gibt es vom Gesetzgeber bestimmte Vorgaben und Grenzen bzgl. der Erfüllung des Tatbestandes von Betrug oder Untreue, diese sind jedoch eher schemenhaft formuliert, sodass sich praktisch immer ein Anlass finden lässt, ein ohnehin risikobehaftetes wirtschaftliches Handeln als nicht sinnvoll darzustellen.
Gefährdung von Unternehmen durch Korruption
Mit Korruption ist der Missbrauch einer Machtposition gemeint, indem sich der Täter beispielsweise einen unrechtmäßigen (materiellen oder immateriellen) Vorteil verschafft. Korruption ist wegen seiner weitreichenden und drastischen Konsequenzen für Unternehmen ein besonders heikles Thema. Neben der Zahlung von Bußgeldern in z. T. beachtlicher Höhe, ist der Vorwurf von Korruption vor allem auch rufschädigend – gerade in der heutigen Zeit verbreitet sich ein schlechter Ruf durch Fernsehen und Internet wie ein Lauffeuer.
Fachanwalt für Strafrecht Herr Tusch aus Hannover berät Unternehmen bzw. die betroffenen Personen wie Geschäftsführer oder Abteilungsleiter bei Vorwürfen der Korruption und erarbeitet mit diesen zusammen individuelle Verteidigungsstrategien.
Bei Insolvenzverschleppung einen erfahrenen Strafverteidiger beauftragen
Eine Unternehmensgründung und nachfolgende ist grundsätzlich mit einer gewissen risikobereitschaft verknüpft, schließlich ist nicht gesichert, dass das Unternehmen den erhofften Erfolg bringt. Wer dann in eine Unternehmenskrise gerät und mit finanziellen Engpässen zu kämpfen hat, wird sich mit der Frage einer Insolvenzverschleppung konfrontiert sehen.
Entscheidend ist, ob die Insolvenzverschleppung fahrlässig oder womöglich vorsätzlich verursacht wurde. Strafverteidiger Herr Michael Tusch aus Hannover prüft solche Fälle ganz genau und berät seine Mandanten bei der Anmeldung von Insolvenz. Kritisch wird es vor allem, wenn eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung nachgewiesen ist, da in diesem Fall eine ganze Reihe von, auch strafrechtlichen, Konsequenzen droht.
Neben der Zahlung einer Geldbuße oder gar Freiheitsstrafe kann bei der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung auch noch die Zahlung von Schadensersatz sowie ein temporärer (5 Jahre) Tätigkeitsausschluss als GmbH-Geschäftsführer drohen. Die frühzeitige Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt bei Strafsachen im Wirtschaftsstrafrecht kann für Unternehmen daher von großer Wichtigkeit sein.