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Sexualstrafrecht Hannover

Eine besondere Stellung innerhalb des Strafrechts nimmt das Sexualstrafrecht Hannover ein. In vielen Fällen gilt ein Beschuldigter in den Augen der Angehörigen eines Opfers und der Öffentlichkeit ganz klar als Täter. Diese Vorverurteilung wird oftmals noch durch die modernen Medien unnötig angeheizt. Jedoch wird dabei gerne übersehen, dass gerade im Bereich Sexualstrafrecht der Anteil an falschen Beschuldigungen besonders hoch liegt und somit einer besonderen Aufmerksamkeit des Rechtsanwalts bei der Bearbeitung des einzelnen Falls bedarf.

Eine der großen Schwierigkeiten des Sexualstrafrechts ist, dass es bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung im Regelfall keine Zeugen gibt. Am Ende stehen also oft Aussage gegen Aussage, die es dann vom Gericht auf ihre Glaubwürdigkeit hin abzuwägen gilt. Um diesbezüglich Ihre Rechte ausreichend zu sichern, sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger wie z. B. Rechtsanwalt Herr Michael Tusch, Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover, mit Ihrer Verteidigung beauftragen.

Vorwurf der sexuellen Nötigung

Hinter dem Begriff der sexuellen Nötigung verbergen sich eine ganze Reihe von sexuellen Handlungen, die gegen den Willen des Opfers durchgeführt werden. Insbesondere wenn Mandanten unberechtigterweise eines Sexualdeliktes beschuldigt werden, ist eine sorgfältige ausgearbeitete Verteidigung wichtig. Sollte dem Gericht die falsche Aussage bzgl. einer Vergewaltigung oder einer sexuellen Nötigung des vermeintlichen Opfers glaubhaft erscheinen, drohen dem Beschuldigten u. U. mehrere Jahre Freiheitsstrafe.

Vergewaltigung als besonders schwerwiegender Fall der Nötigung

Oft ist der Übergang zwischen "einfachen Berührungen" und sexuellen Handlungen im Sinne des Gesetzgebers unscharf definiert und es ist schwer festzustellen, wo sich die untere Schwelle befindet. Dringt der Täter jedoch gewaltsam in den Körper des Opfers ein, ist von Vergewaltigung die Rede. Vergewaltigung umfasst dabei den vom Opfer nicht gewollten Beischlaf, sowie das Eindringen mit Gegenständen.

Wer sich mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung konfrontiert sieht, sollte unbedingt fachanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. In praktisch allen Gesellschaften gilt die Vergewaltigung als eine der schwersten Straftaten und wird entsprechend geahndet. Zu beachten ist außerdem, dass auch wenn ein vermeintlicher Täter bewiesenermaßen unschuldig ist und freigesprochen wird, er durch geschädigten Ruf zumeist dennoch Einbußen in gesellschaftlicher wie wirtschaftlicher Hinsicht erleidet.

Pornographisches Material / Kinderpornographie

Sexueller Missbrauch von Kindern ist eine Straftat, die mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet wird. Mitunter werden diese sexuellen Handlungen unter Anwesenheit oder gar mit Einbeziehung der Kinder aufgezeichnet – die sog. Kinderpornographie. Bereits der Besitz von Kinderpornographie bzw. die Verbreitung solchen (Video)Materials ist strafbar und stellt einen besonders brisanten Bereich innerhalb des Sexualstrafrechts dar.

Sexuelle Handlungen gegenüber Schutzbefohlenen sowie der Besitz von Kinderpornographie sind schwerwiegende Anschuldigungen. Wer wegen Besitzes kinderpornographischen Materials ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten ist, sollte nicht zögern, einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht – wie z. B. Herrn Michael Tusch aus Hannover – als Strafverteidiger zu beauftragen. Womöglich befindet sich das Material auf einem Computer, auf den mehrere Personen Zugriff haben, der Beschuldigte jedoch nichts davon weiß und entsprechend überrascht wird.

 
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