Opferrecht Hannover
Opferrecht – Unterstützung von Opfern bei Nebenklagen und Opferschutz
Das deutsche Rechtssystem sieht vor, dass Angeklagte einer Straftat grundsätzlich das Recht auf einen Anwalt haben. Im Idealfall erwirkt dieser für den Angeklagten einen Freispruch. Wenn das aufgrund eindeutiger, erdrückender Sachlage nicht möglich ist, zumindest eine Berücksichtigung mildernder Umstände bei der Urteilsfindung.
Doch auf der anderen Seite dürfen auch Opfer und Zeugen eines Vergehens oder Verbrechens nicht außer Acht gelassen werden. Sie sehen sich schließlich vor Gericht ihrem Peiniger erneut gegenüber. In diesem Zusammenhang kann Fachanwalt für Strafrecht Herr Michael Tusch aus Hannover auch im Opferrecht bzw. Opferschutz tätig werden. So kann er Opfer bei Nebenklagen gegen die Täter unterstützen.
Rechtsanwalt für Opferschutz in Hannover
Sie sind auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt für Opferschutz? Als Fachanwalt für Strafrecht ist Herr Michael Tusch der ideale Ansprechpartner für Opfer einer Straftat. Je nach erlittener Straftat kann sich das Leben eines Straftatopfers massiv ändern. Im Rahmen des Strafverfahrens wird das Opfer in der Regel nur zu Beweismittelzwecken in seiner Zeugeneigenschaft eingebunden und kann in dieser Stellung keine Vorteile sich für sich ausmachen. Staatliche Hilfestellungen in Form eines Schadensersatzes (finanzielle Hilfen) setzen erst mit Antragstellung ein, im Zuge des Opferschutzes kann Rechtsanwalt Michael Tusch tätig werden und die Ansprüche der Opfer durchsetzen.
Neben der Beantragung von Akten- und Beweismitteleinsicht kann der Hannoveraner Fachanwalt die Opfer auch in polizeilichen wie richterlichen Vernehmungen begleiten. Je nach vorliegendem Fall können dem Opfer auch zusätzliche Rechte zu- und die Möglichkeit einer Nebenklage bestehen. So beispielsweise in Fällen vorsätzlicher bzw. fahrlässiger Körperverletzung oder schwerer Freiheitsberaubung. Im Rahmen des Opferschutzes kann ein erfahrener Rechtsanwalt also nicht nur zur Durchsetzung von Schutzmaßnahmen beitragen, sondern auch wertvolle Unterstützung leisten, wenn das Opfer selbst aktiv werden möchte.
Beantragung von Opferschutz / Zeugenschutz
Oft genug dienen die Opfer vor Gericht nur als Beweismittel. Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover Michael Tusch weiß jedoch, dass bis es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, Opfer und Zeugen mitunter durch Mittäter bedroht oder anderweitig eingeschüchtert werden. Um sicherzustellen, dass diese Personen dennoch vor Gericht aussagen können, wird Herr Rechtsanwalt Tusch wenn nötig Opferschutz bzw. Zeugenschutz beantragen.
Zeugenbeistand im Rahmen des Opferrechts ist in Deutschland nicht allgemein geregelt. Doch genau wie die Opfer selbst, dürfen Zeugen ebenfalls nicht einfach "zum Objekt eines Verfahrens" werden. Sie haben das Recht einen Rechtsanwalt – wie z. B. Herrn Michael Tusch als Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover – als Beistand hinzuzuziehen.
Neben diesen kapitalstrafrechtlichen Gesichtspunkten kann das Opferrecht Hannover aber auch in anderen Rechtsgebieten Anwendung finden. So kann Rechtsanwalt Herr Michael Tusch auch Mandanten vertreten, die etwa Opfer eines Unfalls und Schmerzensgeld verlangen können. Weiterhin kann Herr Tusch auch Menschen im Rahmen des Medizinstrafrechts unterstützen, die Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind. Nicht zuletzt kann der Hannoveraner Fachanwalt auch Opfer eines mangelhaften Produkts im Rahmen der Produkthaftung vertreten.