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Kapitalstrafrecht Hannover

Mit dem Kapitalstrafrecht werden Straftaten umfasst, die sich gegen das menschliche Leben richten. Gängige Begriffe dürften in diesem Zusammenhang vor allem Mord und Totschlag darstellen. Da das Kapitalstrafrecht nicht nur tiefgehendes juristisches Wissen abverlangt, sondern auch Kenntnisse aus dem Bereich der Forensik (vornehmlich Kriminaltechnik und Rechtsmedizin), gestaltet es sich für den Laien und auch für im Strafrecht nicht häufig tätige Anwälte im Regelfall sehr schnell als unüberschaubar. Herr Rechtsanwalt Michael Tusch, Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover rät daher, schnellstmöglich qualifizierte anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Nicht selten führen Straftaten im Rahmen des Kapitalstrafrechts zu mehrjährigen, bis hin zu lebenslangen Freiheitsstrafen, sowie in besonders schweren Fällen mitunter zu einer anschließenden Sicherungsverwahrung. Doch bevor ein Sachverhalt nicht eindeutig geklärt und der Angeklagte einer Straftat überführt wurde, gilt die Unschuldsvermutung.

Liegt Mord oder Totschlag vor?

Viel zu schnell passiert es, dass ein Streit eskaliert und ein Faustschlag die Diskussion beendet. Verstirbt das Opfer durch diesen Gewaltakt, stellt sich die Frage, ob (versuchter) Mord oder "nur" Totschlag vorliegt. Je nach Fall kann die Grenze zwischen diesen beiden sehr eng liegen. Es liegt dann am Strafverteidiger, eine entsprechende Verteidigungsstrategie zu entwerfen. So kann Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover Herr Michael Tusch durch die richtige Verteidigung die Staatsanwaltschaft womöglich davon überzeugen, anstatt beispielsweise auf versuchten Mord "nur" auf gefährliche Körperverletzung zu plädieren.

Dieser feine Unterschied macht die begangene Straftat natürlich nicht weniger schlimm, hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß und kann unter gewissen Umständen auch eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ermöglichen! Weiterhin ist auch der Einfluss durch die Medien bei Straftaten im Kapitalstrafrecht Hannover nicht zu unterschätzen. Oft genug kommt es durch unsaubere Recherchearbeit oder gewollt reißerisch aufgemachte Artikel / Fernseh-Reportagen zu schnellen Vorverurteilungen. Durch Kontaktaufnahme zu den entsprechenden Medien oder der der Beantragung von Unterlassungsverfügungen kann dem oftmals vorgebeugt werden.

Wann liegt gefährliche Körperverletzung vor?

Von gefährlicher Körperverletzung ist im Strafrecht immer dann die Rede, wenn die Gesundheit einer Person durch Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge (darunter fallen alle Gegenstände, die in Materialbeschaffenheit geeignet sind erhebliche Körperverletzungen zu verursachen) beeinträchtigt wird.

Bei gemeinschaftlichem Vorgehen gilt der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung auch dann als erfüllt, wenn der oder die Mittäter zwar nicht aktiv mitgewirkt haben, jedoch am Tatort anwesend waren und die Tat gefördert haben. Auch medizinische Eingriffe, die eine das Leben eines Patienten gefährdende Behandlung darstellen und nicht gerechtfertigt sind, werden als gefährliche Körperverletzung angesehen.

Aussetzung zur Bewährung

Da die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist für die betroffenen Personen, sowie deren Angehörige ein schwerer Einschnitt und kann sowohl in gesellschaftlicher, als auch wirtschaftlicher Sicht das Aus bedeuten. Mitunter können Gerichte davon überzeugt werden, Strafen zur Bewährung auszusetzen, das heißt, der Strafausspruch bleibt bestehen, die Verurteilten bleiben jedoch in Freiheit.

Fachanwalt für Strafrecht Herr Tusch aus Hannover legt daher bei Vertretung seiner Mandanten besonderes Augenmerk auf Möglichkeiten, zur Aussetzung von Freiheitsstrafen zur Bewährung. Bewährungsstrafen sind mit bestimmten Auflagen verbunden, deren Nichterfüllung einen Widerruf der Strafaussetzung zur Folge hat.

 
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