Betäubungsmittelstrafrecht Hannover
Wer unerlaubten Drogenhandel betreibt, Drogen unerlaubterweise anbaut oder sie vom Ausland einführt, macht sich nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Das Betäubungsmittelstrafrecht stellt einen der zentralen Punkte des Strafrechtes dar. Es verlangt einem Strafverteidiger – wie z. B. Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover Herrn Michael Tusch – fundierte Kenntnis des Betäubungsmittelgesetzes ab.
Die Festlegung des Strafmaßes im Betäubungsmittelstrafrecht ist von zahlreichen Faktoren abhängig. So können je nach Alter der Person, Menge des Wirkstoffgehaltes sowie nach Gefährlichkeit der jeweiligen Drogen, mindere oder hohe Geldstrafen, in vielen Fällen sogar empfindliche Freiheitsstrafen drohen.
Das Betäubungsmittelstrafrecht stellt besondere Anforderungen an den Verteidiger, da es sich bei dem Betäubungsmittelgesetz um eine Spezialmaterie handelt. In Anbetracht des möglichen Strafmaßes, sind Verstöße gegen das BtMG nicht "auf die leichte Schulter zu nehmen". Wer sich also mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz konfrontiert sieht, sollte einen erfahrenen Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht – wie z. B. Herrn Michael Tusch aus Hannover – aufsuchen.
Rechtsanwalt Betäubungsmittelstrafrecht – Unerlaubter Drogenhandel
Jährlich werden zahlreiche Verfahren wegen unerlaubten Drogenhandels eingeleitet, wobei die betroffenen Personen mit der Situation meist völlig überfordert sind. Fachanwalt Herr Tusch aus Hannover empfiehlt bei dem Vorwurf des unerlaubten Drogenhandels und polizeilichen Ermittlungen, insbesondere bei Hausdurchsuchungen vorerst keine Angaben zu machen. Oft passiert es, dass mehr Angaben gemacht werden, als nötig wären und sich Betroffene damit in eine schlechtere Gesamtsituation begeben. Diese ist im Nachhinein auch durch einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht nur schwerlich zu revidieren.
In den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes kann die vollständige Liste aller als illegal eingestuften Drogen eingesehen werden. Folgend aber eine kleine beispielhafte Auswahl: Amphetamine, Cannabis, Ecstasy, Heroin oder Opium. Besonders kritisch ist der unerlaubte Drogenhandel vor allem dann, wenn dieser im großen Stil bei Mitgliedschaft in Banden oder unter dem mit sich führen einer Waffe stattfindet.
Unerlaubter Drogenbesitz
Wer sich mit dem Vorwurf des unerlaubten Drogenbesitzes konfrontiert sieht, sollte nicht zögern und einen im Strafrecht versierten Fachanwalt – wie z. B. Herrn Michael Tusch aus Hannover – zu kontaktieren. Unter gewissen Umständen kann der Besitz von Betäubungsmitteln, die an sich als illegal eingestuft sind, zulässig sein. Das ist beispielsweise bei Einsatz zu wissenschaftlichen Zwecken oder aus medizinischen Gründen der Fall.
Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Betäubungsmittelrecht und dem Arzneimittelrecht, die jedoch eng beieinanderliegen. Ob also ein unerlaubter Drogenbesitz vorliegt ist mitunter eine schmale Gratwanderung und muss im Einzelfall geprüft werden. Fachanwalt für Strafrecht Herr Tusch empfiehlt eine zügige Kontaktaufnahme. Besonders problematisch kann die Frage des unerlaubten Drogenbesitzes werden, wenn mehrere Bewohner in einer gemeinsamen Wohnung (z. B. Ehegatten oder Mitbewohner einer WG) leben, jedoch nicht alle mit dem Besitz etwas zu tun haben.
Anwalt Betäubungsmittelstrafrecht – Unerlaubter Drogenanbau
Strafbar macht sich weiterhin, wer unerlaubten Drogenanbau durchführt. Vorrangig wird es hierbei um den Anbau von Cannabis gehen. Diese Pflanzen lassen sich gleichermaßen einfach in In- wie Outdoor-Plantagen aufziehen und Zuchttechniken sind online einsehbar. Ob es sich um einen unerlaubten Drogenanbau handelt, ist von Fall zu Fall genau zu prüfen.
Entscheidend für die strafrechtliche Betrachtung, in wieweit ein unerlaubter Drogenanbau vorliegt ist: Zu welchem Zweck findet der Anbau von Betäubungsmitteln statt? Und in welchem Umfang findet er statt? Es ist auch zu prüfen, ob die angebauten Betäubungsmittel überhaupt verbotene Wirkstoffe enthalten. Als besonders kritisch ist der Anbau zu betrachten, wenn er zum Zwecke des Verkaufs gedacht ist – also gewerbsmäßiger, unerlaubter Drogenanbau.
Autofahren unter Drogeneinfluss
Wer ein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Drogen führt, macht sich im Regelfall strafbar. Das gilt zwar auch für Fahrten unter Alkoholeinfluss, jedoch existieren für Drogen (Rauschgifte) keine festen Grenzwerte wie bei Alkohol. Entscheidend für den Nachweis des Drogenkonsums sind drogenbedingte Ausfallerscheinungen. Sollten diese fehlen, fällt eine Straftat zwar weg, der Vorfall kann jedoch immer noch als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden. Es bestehen also gewisse Spielräume der Verteidigung für einen Rechtsanwalt.
Neben der Strafbarkeit nach Strafgesetzbuch, die eine Drogenfahrt zu Folge haben kann, muss auch mit weiteren Konsequenzen wie der Zahlung einer Geldbuße und dem Entzug des Führerscheins gerechnet werden. Wer aus beruflichen Gründen jedoch auf Führerschein und Fahrzeug angewiesen ist, kann hier in ernsthafte Probleme geraten! Der Hannoveraner Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht Herr Tusch rät – wenn in eine Polizeikontrolle geraten und bei einem Drogentest auffällig geworden – keine Äußerungen zum Tatvorwurf zu machen.
Therapie statt Strafe
Die Paragraphen 35 und 36 des Betäubungsmittelgesetzes sehen eine Sonderform des Vollstreckungsaufschubs für betäubungsmittelabhängige Täter vor. Sinn dieser Paragraphen ist, betäubungsmittelabhängigen Verurteilten eine Chance zu geben, ihr Suchtproblem therapieren zu lassen. Ein Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht hat so mitunter die Möglichkeit, eine Haftvermeidung zu erwirken. Doch Rechtsanwalt Michael Tusch aus Hannover weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Gewährung des Strafaufschubs bzw. der Strafunterbrechung an diverse Voraussetzungen gebunden ist. Darunter fallen u. a.:
- es muss zweifelsfrei feststehen, dass die Tat aus Gründen der Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde
- es bedarf weiterhin des Antritts einer Therapie oder der schriftlichen Zusage einer staatlich anerkannten Therapieeinrichtung
Die Möglichkeit der Therapie statt Strafe, stellt für Verurteilte eine sinnvolle Alternative dar. Jedoch muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Verteidigungsstrategie auf dieser Basis aufgebaut werden kann. Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht, Herr Michael Tusch aus Hannover, berät Sie dazu gerne.