Arztstrafrecht Hannover, Medizinstrafrecht Hannover
Das Medizinstrafrecht bzw. das diesem untergeordnete Arztstrafrecht stellt eines der wichtigsten Gebiete des Strafrechtes dar. Die Anzahl an bekannt gewordenen, medizinischen Behandlungsfehlern ist in den vergangenen Jahren deutlich größer geworden. Durch unzählige Fernsehreportagen ist dieses Thema Behandlungsfehler generell mehr ins Bewusstsein gerückt.
Strafverteidigung bei Vorwürfen zu Abrechnungsbetrug
Durch das sich ständig ändernde ärztliche Abrechnungssystem und den daraus resultierenden Unklarheiten kann es schnell passieren, dass Krankenkassen und/oder die Kassenärztliche Vereinigung zum Schluss kommen, der Arzt oder Apotheker habe bewusst Abrechnungsbetrug begangen.
Neben den Krankenkassen konnte Fachanwalt für Strafrecht Herr Michael Tusch außerdem auch ein verstärktes Vorgehen der Ermittlungsbehörden gegen Abrechnungsbetrug beobachten. Strafverteidiger Herr Tusch aus Hannover bietet Ärzten und Apothekern bei Vorwurf des Abrechnungsbetrugs fachkundige, schnelle Hilfe zur Abwehr von Betrugsvorwürfen.
Verteidigung bei Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung
"Fahrlässige Körperverletzung" oder "Tötung" werden sicherlich meist mit dem Kapitalstrafrecht assoziiert, ist es doch das Bestreben des Arztes, zu heilen. Medizinische Eingriffe, die nicht mit der nötigen Sorgfalt stattfinden, gelten als Körperverletzung. Genauso verhält es sich mit Eingriffen, die ohne das Einverständnis des Patienten durchgeführt werden.
Dank stetiger Fortschritte in der Medizintechnik eröffnen sich neue Räume der Behandlungsmöglichkeiten und detailliertere Eingriffe. Doch oft genug erweisen sich die Eingriffe als kompliziert. Daher kommt es auch unter Beachtung der Regeln ärztlicher Kunst zu gehäuften Fällen von ärztlichem Misserfolg. Dieser wird dann gerne vorschnell als Behandlungsfehler (fährlässige Körperverletzung) in Folge nicht nach den Regeln der Behandlungskunst durchgeführter Arbeit angeprangert.
Sollte es im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung / Tötung zu einer Durchsuchung in der Arztpraxis kommen, rät Herr Tusch, keine Angaben zu machen und auch die Mitarbeiter entsprechend anzuweisen. Patientenakten sollten nicht freiwillig herausgegeben, sondern explizit beschlagnahmt werden. So kommt es nicht zusätzlich noch zu einem Verfahren wegen Verletzung des Arztgeheimnisses.
Arztstrafrecht – Schnellstmöglich einen Fachanwalt einschalten
Die Bereiche des Medizinstrafrechts / Arztstrafrechts stellen eine komplexe Rechtsmaterie dar. Ein Vorgehen auf eigene Faust ohne anwaltliche Hilfe ist in der Regel nicht empfehlenswert. Große Kliniken haben im Regelfall die finanziellen Mittel, eigene Rechtsabteilungen zu unterhalten, die angestellten Ärzten Hilfestellung bieten.
Rechtsanwalt Herr Tusch aus Hannover kann mit diesen ggf. auch zusammenarbeiten. Insbesondere kleineren Praxen / Kliniken bzw. den beschuldigten Ärzten rät der Fachanwalt aus Hannover seine Hilfe in Anspruch zu nehmen. Strafrechtliche Verhandlungen können eine nicht zu unterschätzende und womöglich auch existenzgefährdende Auswirkung haben.