Ratgeber Hausdurchsuchung Hannover
Hausdurchsuchungen zählen sicherlich zu den unangenehmsten Maßnahmen, die einem im Rahmen eines Strafverfahrens widerfahren können, stellen sie doch einen beachtlichen Eingriff in die Privatsphäre dar. Da eine Hausdurchsuchung im Regelfall sehr überraschend für die Betroffenen daherkommt, sind sie entsprechend baff und überfordert mit der Situation. Der Ratgeber Hausdurchsuchung Hannover soll die wichtigsten Eckpunkte aufzeigen, was bei einer Hausdurchsuchung zu erwarten ist und insbesondere wie sich Betroffene verhalten sollten.
Wann ist mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen?
Für Hausdurchsuchungen existieren gesetzliche Vorgaben, im Sommerzeitraum 01.04. bis 30.09 zwischen 4:00 und 21:00 Uhr sowie im Winter vom 01.10. bis 31.03. von 6:00 bis 21:00 Uhr. In vielen Fällen jedoch stehen Ermittlungsbeamte und ggf. Staatsanwaltschaft mit einem Durchsuchungsbeschluss am frühen Morgen etwa gegen 7 Uhr vor der Tür und begehren nachdrücklich Einlass. Von den Vorgaben abweichende Zeiten für eine Hausdurchsuchung sind grundsätzlich möglich, bedürfen jedoch einer gesonderten Anordnung vom Amtsgericht.
Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?
Sobald die ermittelnden Beamten eingetreten sind, beginnt die Suche und ggf. Sicherstellung von Beweismitteln wie z. B. Waffen, Rauschmitteln, Computern, Laptops, externe Festplatten u. ä. Objekte die geeignet zur Datenspeicherung sind. Fachanwalt für Strafrecht Michael Tusch aus Hannover rät bei Hausdurchsuchungen sich den Ermittlungsbeamten kooperativ und höflich gegenüber zu verhalten. Zur Mitwirkung oder Auskünften sind Sie jedoch nicht verpflichtet!
Es kann jedoch sinnvoll sein, den bzw. die im Durchsuchungsbeschluss genannten Gegenstände direkt herauszugeben, um Zufallsfunde bei der Hausdurchsuchung zu vermeiden. Suchen die Beamten beispielsweise nach Waffen oder Sprengstoff und entdecken dabei eine Cannabis-Plantage, kommt es zu einem weiteren Verfahren.
Ratgeber Hausdurchsuchung Hannover – Was tun, wenn Ermittlungsbeamte vor der Tür stehen?
Fragen Sie nach, gegen wen sich die Hausdurchsuchung richtet und was der Grund der Durchsuchung ist. Sie sollten in jedem Fall den richterlichen Durchsuchungsbeschluss einsehen und genau lesen. Lassen Sie sich außerdem Namen, Dienstnummer und Dienstbezeichnung vom Einsatzleiter sowie des übrigen Personals geben. Zögern Sie nicht, einen Anwalt zu kontaktieren, damit dieser zeitnah persönlich erscheinen oder zumindest telefonisch mit den Beamten verhandeln kann. Weiterhin ist es ratsam eine Vertrauensperson anzurufen, damit diese der Hausdurchsuchung als Zeuge beiwohnen kann. Zeugen müssen darüber hinaus ebenfalls nicht vor den Beamten aussagen und sollten vom Schweigerecht Gebrauch machen.
Wie sollte man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten?
Insbesondere in Fällen, in denen ein Betroffener sich nichts zuschulden hat kommen lassen, ist es wichtig, Contenance zu bewahren. Widerstand gegen die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung sind weder zweckmäßig noch erfolgversprechend. Wer Widerstand leistet verschärft die Situation meist nur unnötig, kann es doch den Anschein erwecken, man habe etwas zu verbergen. Lassen Sie sich in jeden Fall eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses sowie des Durchsuchungsprotokolls aushändigen!
Ratgeber Hausdurchsuchung Hannover – Welche Rechte haben Sie?
Es steht Ihnen zu, sich frei zu bewegen und Telefonate durchzuführen. Nutzen Sie diese Option und nehmen Sie sofort mit einem erfahrenen Strafverteidiger, wie Herrn Michael Tusch aus Hannover, Kontakt auf – der telefonische Kontakt zu einem Rechtsanwalt darf Ihnen nicht verwehrt werden! Weiterhin steht es Ihnen als Inhaber des Hausrechts zu, bei der Hausdurchsuchung anwesend zu sein. Achten Sie insbesondere darauf, dass während der Hausdurchsuchung der Umfang des Durchsuchungsbeschlusses eingehalten wird!
Die Hausdurchsuchung ist durch – was nun?
Spätestens nach der Hausdurchsuchung sollten Sie die Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers wie z. B. Herrn Tusch aus Hannover in Anspruch nehmen. Da es für eine Hausdurchsuchung konkrete Anhaltspunkte braucht, die im Regelfall nicht einfach von heute auf morgen erscheinen. Vielmehr wird ersichtlich, dass Sie bereits seit geraumer Zeit im Visier der Ermittlungsbehörden sind.
Nach erfolgter Hausdurchsuchung müssen Ihnen die Ermittlungsbeamten ein Durchsuchungsprotokoll mit genauer Auflistung der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen. Beamte und Zeugen – sofern anwesend – müssen das Protokoll unterschreiben (auch im Fall, dass nichts beschlagnahmt wurde!).
Was sollte ich nach einer Hausdurchsuchung noch tun?
Sobald die Beamten die Hausdurchsuchung abgeschlossen haben, kann es hilfreich sein, möglichst zeitnah ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Vergessen Sie darüber hinaus nicht, eine Schadensbilanz zu erstellen und Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen um Einspruch über diesen einzulegen. Fachanwalt Herr Tusch aus Hannover hat für den Fall einer Hausdurchsuchung extra eine Notfallhandynummer eingerichtet.
Der hier bereitgestellte Ratgeber Hausdurchsuchung Hannover soll Ihnen dabei helfen, sich bei einer plötzlichen Hausdurchsuchung richtig und taktisch sinnvoll zu verhalten.