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Fachanwalt Strafrecht Hannover

Sie suchen einen Anwalt, der sich auf das Strafrecht spezialisiert hat? Benötigen Sie für sich selbst, einen Bekannten oder ein Familienmitglied einen qualifizierten Strafverteidiger? Sie möchten über mögliche strafrechtliche Risiken aufgeklärt werden? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin mit Rechtsanwalt und Strafverteidiger Michael Tusch; Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Hannover.

Das Strafrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, die sich mit vielen Rechtsgebieten überschneidet und für den Laien schnell undurchschaubar werden kann. Außerdem kann ein strafrechtliches Verfahren für die betroffenen Personen eine starke psychische Belastung darstellen, so dass es schwierig wird, einen klaren Kopf zu behalten. Der auch international tätige Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Michael Tusch aus Hannover, kann Sie in allen strafrechtlichen Mandaten verteidigen. Er hat besondere Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Opferrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arztstrafrecht / Medizinstrafrecht sowie Kapitalstrafrecht.

Als Beschuldigter oder Angeklagter haben Sie einen Anspruch auf ein faires Verfahren, das in Übereinstimmung mit den Regeln der Strafprozessordnung und der Wahrung Ihrer Grundrechte durchgeführt werden muss. Um sicherzustellen, dass Ihre Rechte im Strafverfahren gewahrt werden, ist die Hinzuziehung eines Strafverteidigers zu einem möglichst frühen Zeitpunkt unverzichtbar. Sie sollten z. B. vor der Konsultation eines Anwaltes gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache machen. Rechtsanwalt Michael Tusch, Fachanwalt Strafrecht Hannover, steht im Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung als Strafverteidiger an Ihrer Seite.

Fachanwalt Strafrecht Hannover – Michael Tusch

Nach 10-jähriger Tätigkeit in der Versicherungswirtschaft hat Rechtsanwalt Michael Tusch bereits während des Referendariats seine Ausbildungsschwerpunkte im Strafrecht gesetzt.

Neben der Strafrechtsstation bei der Staatsanwaltschaft Hannover und der Anwaltsstation bei einem renommierten hannoveraner Strafverteidiger hat er die Wahlstation bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle absolviert.

Rechtsanwalt (und Fachanwalt Strafrecht Hannover) Michael Tusch ist Mitglied im:

  • Deutschen Anwaltsverein
  • Der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
  • Der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) e.V.
  • Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
  • Amnesty International

Bedeutung des Fachanwalts für Strafrecht

Strafverteidigung bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Sofern Sie im Bereich des Strafrechts nach qualifiziertem Rat und spezieller Unterstützung suchen, sollten Sie sich deshalb vertrauensvoll an Rechtsanwalt Michael Tusch, Ihren Fachanwalt für Strafrecht wenden.

Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gem. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts. Eine ordnungsgemäße und effektive Verteidigung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege.

Die besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Strafrecht vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben (§ 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO), die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.

Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird von dem Anwalt verlangt (§ 5 lit. f FAO), dass er 60 Strafrechtsfälle selbständig bearbeitet sowie an 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht verhandelt hat. Darüber hinaus muss eine dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorgewiesen werden können.

Besondere Kenntnisse (vgl. § 13 FAO) besitzt der Fachanwalt für Strafrecht in den Bereichen:

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften
  • Materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckung- und Strafvollzugsrecht.

Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges, den der Anwalt mit drei bestandenen Klausuren absolvieren muss.

Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.

Verwendung des Textes mit freundlicher Genehmigung der AG Strafrecht (www.ag-strafrecht.de)

 
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